Das LG Köln hat im Januar 2014 (Urteil 30.01.2014, Az. 14 O 427/13) entschieden, dass bei der Verwendung von Bildern im Internet die Urheberbenennung (§ 13 UrhG) direkt in der Bilddatei erfolgen muss. Ein Hinweis auf der Internetseite, in welche die Bilddatei eingebettet ist, reicht nicht aus. Die Details und der Volltext können bei Kollege […]