Das Landgericht Darmstadt hat kürzlich eine Entscheidung zur Haftung im Bereich des Online-Bankings getroffen (Urteil vom 28.08.2014, Az. 28 O 36/14). Nach dem Urteil haftet ein Bankkunde, der das so genannte Smart-TAN-plus Verfahren nutzt, für manipulierte Überweisungen aufgrund eines Man-in-the-Middle-Angriffs selbst. Im Ergebnis liegt das LG Darmstadt damit richtig, verhaspelt sich jedoch etwas in der […]