Neue Masche beim Online-Banking-Betrug

Betrug im Bereich des Online-Bankings ist leider immer noch an der Tagesordnung. Allerdings werden die Täter immer professioneller und dreister. Während man noch vor ein paar Jahren mit schlecht übersetzten Phishing-Mails in die Falle gelockt werden sollte, arbeiten die Betrüger heute mit ausgeklügelten Trojanern oder live manipulierten Bank-Websites.

In einem akutellen Fall wies das Konto der geschädigten Mandantin den Tätern wohl zu wenig Guthaben auf, so dass sie kurzerhand mittels mehrerer mTANs bereits in der Vergangenheit getätigte Abbuchungen „zurückholten“ und damit das Kontoguthaben erhöhten.

Das eigentlich zum Schutz des Verbrauchers gedachte Recht, per Einzugsermächtigung abgebuchte Beträge bis zu 8 Wochen „zurückholen“ zu könnnen (§ 675x BGB) erweist sich in dieser Konstellation als Falle. Durch die Rückgabe der Lastschriften der letzten 8 Wochen können die Täter das Kontoguthaben künstlich erhöhen und so mehr Geld auf ihre Konten im Ausland transferieren. Der geschädigte Bankkunde muss sich dann nicht nur mit seiner Bank wegen der Rückerstattung dieses Betrages auseinandersetzen, sondern bekommt unter Umständen zahlreiche Mahnschreiben wegen der nicht ausgeführten bzw. zurückgeholten Lastschriften ins Haus.

 

Text: CC-BY 4.0 / Rechtsanwalt Jakob Wahlers
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